John Carson, Ph.D.
Associate Professor of History
University of Michigan, Ann Arbor
Born in 1954 in Bryn Mawr, Pennsylvania, USA
Studied Philosophy at Harvard University and History at Princeton University
Schwerpunkt
QuantifizierungArbeitsvorhaben
Medical Jurisprudence and Unsoundness of Mind in Anglo-American Common Law
My research project investigates how the Anglo-American legal and medical communities constituted and contested the concept of "unsoundness of mind" (non compos mentis) during the 18th and 19th centuries. During the first decades of the 19th century, an extraordinary transformation took place in Anglo-American adjudications around the issue of mental competency. Challenging strict common law standards that minimized occasions when an actor's ability to make a will, enter into a contract, get married, or the like could be placed in question, physicians and jurists sought, often successfully, to introduce more capacious understandings of impairments that might render an individual unable to manage his or her affairs. For all the similarity in goals, however, the relations between doctors and lawyers - and more broadly between medicine and the law - were anything but easy, as each profession jealously guarded its own prerogatives and proved suspicious of expertise drawn from other quarters. At the same time, the practical necessities involved in remaking notions of and practices around mental deficit, diminished responsibility, weakness of mind, and a host of other conditions loosely categorized in the law as "unsoundness of mind" often encouraged each community to cooperate as well as spar with the other. My goal in this project is to use the newly emerging quasi-subdiscipline of medical jurisprudence to examine this tangle of contradictory tendencies and motives by analyzing the very different languages of mental impairment and personal agency that evolved within the legal and medical worlds during the late 18th and the 19th centuries. Central to my investigation is concern with the ways and degree to which quantification served as a means to establish demarcations between the normal and those deemed "unsound of mind".Recommended Reading
Carson, John. "Has Psychology 'Found Its True Path'? Methods, Objectivity, and Cries of 'Crisis' in Early Twentieth-Century French Psychology." Studies in the History and Philosophy of the Biological and Biomedical Sciences 43 (2012): 445-454.
-. The Measure of Merit: Talents, Intelligence, and Inequality in the French and American Republics, 1750-1940. Princeton, NJ: Princeton University Press, 2007.
-. "Minding Matter/Mattering Mind: Knowledge and the Subject in Nineteenth-Century Psychology." Studies in the History and Philosophy of the Biological and Biomedical Sciences 30 (1999): 345-76.
Kolloquium, 04.03.2014
Ein schwieriger Vater, eine pflichtbewusste Tochter und 40.000 Pfund: Zurechnungsfähigkeit im englischen und amerikanischen Zivilrecht auf dem Prüfstand 1745-1830
Wer ist unzurechnungsfähig? (Und wie wir heute fragen könnten: wer nicht?) Wen sollte man für hinreichend verantwortungsfähig halten, um ihm/ihr zu gestatten, einen Vertrag abzuschließen, zu heiraten u. ä., und wen nicht? Derlei Fragen spielen nicht nur im angloamerikanischen Recht eine große Rolle, sondern auch in bestimmten Bereichen der Medizin. In einigen Hinsichten haben sie einen fundamentalen Beitrag dazu geleistet, die Grenzen bürgerlicher Rechte und Freiheiten zu definieren - also wie sich die Einzelnen den grundlegendsten bürgerlichen Tätigkeiten widmen können.
Vor dem späten 18. Jahrhundert nahm man sowohl im Recht als auch in der Medizin an, dass es nur wenige, jedoch schwerwiegende geistige Beeinträchtigungen gab, die wirklich von Bedeutung waren. Ausdrücke wie "idiot" (Schwachsinnige/r) und "lunatic" (Irre/r), beide ziemlich genau und eng definiert, machten sowohl im Recht als auch in der Medizin nahezu das gesamte anerkannte Vokabular für geistige Schwäche aus. Während des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts vollzog sich jedoch ein wichtiger Wandel; dieser zeigt sich in angloamerikanischen Gerichtsurteilen, in denen es um das Problem der Zurechnungsfähigkeit in zivilrechtlichen Fällen ging. Oft mit Erfolg forderten Ärzte und Juristen die Richtlinien des common law heraus, die diesbezüglich streng waren; es waren nur sehr wenige Gründe vorgesehen, aus denen die Fähigkeit eines Akteurs, ein Testament zu machen, einen Vertrag abzuschließen, zu heiraten, infrage gestellt oder seine Zurechnungsfähigkeit durch eine commission of lunacy in Zweifel gezogen werden konnten. Durch die einfallsreiche Verwendung von Präzedenzfällen, durch explizite Deklarationen, dass das Recht auch für weniger schwere Fälle eine Entlastung nicht länger außer Acht lassen könne, und die Schaffung von neuen Nosologien (Taxonomien) für Schwachsinn und Wahnsinn, die eine Fülle von Geisteskrankheiten beschrieben, gestalteten Juristen und Ärzte die Landschaft der geistigen Beeinträchtigungen um - auch wenn dabei immer seltener Begriffe entstanden, die auch von der jeweils anderen Profession verstanden oder gebilligt wurden.
In diesem Vortrag möchte ich dieser Veränderung im Recht nachgehen und den Beitrag untersuchen, den u. a. die Wissenschaft von den Geisteskrankheiten dazu geleistet hat. Während die Ärzte selbst oft katastrophale Zeugen im Gerichtssaal waren, erwiesen sich die Abhandlungen zur medizinischen Jurisprudenz, die einige von ihnen schrieben, als wichtige und kompetente Quellen für die Richter, die die Rechtslage zur geistigen Beeinträchtigung verbessern wollten. Ich werde mich vor allem auf einen bahnbrechenden Fall konzentrieren, der wesentlich dazu beitrug, zumindest für eine gewisse Zeit eine weniger enge Sicht der verschiedenen Beeinträchtigungen zu kodifizieren, die jemanden "unzurechnungsfähig" machen können. Die Bedingungen für die Veränderungen, die sich im Recht vollzogen, wurden auch durch die Wissenschaft der Medizin geschaffen - in Verbindung mit neuen kulturellen Konzeptionen von (väterlicher) Autorität und sozialen Umwälzungen, die durch die Expansion der Märkte und den frühen Industriekapitalismus bewirkt wurden. Wie dies geschah, möchte ich im Detail untersuchen. Allerdings stelle ich Ihnen zum Schluss auch noch einen weiteren und recht ähnlichen Fall vor, anhand dessen ich zeige, auf wie viele verschiedene Weisen diese Veränderungen gelesen werden können. Ich möchte auch hervorheben, wie facettenreich die Verwendung der Wissenschaft von den Geisteskrankheiten war und welche Interpretationen sie ermöglichte.
Publikationen aus der Fellowbibliothek
Carson, John (2018)
Carson, John (2012)
Carson, John (Princeton, NJ, 2007)
Carson, John (Amsterdam [u.a.], 1999)
Minding matter/mattering mind : knowledge and the subject in nineteenth-century psychology
Köpfe und Ideen 2014
Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune ...
ein Porträt von Wendy Espeland, Jahnavi Phalkey, Theodore M. Porter, Lorraine J. Daston, Tong Lam, John Carson von Jürgen Kaube