Wann endet eine Interpretation? Zur Vergleichbarkeit des Verstehens in den Philologien und in der Rechtswissenschaft.
April 08–09, 2014
Die Frage, wann eine Interpretation endet, impliziert die Frage, wann eine Interpretation beginnt und unter welchen Umständen es sich jeweils um eine Interpretation handelt, wenn man ›Interpretation‹ sagt. Erst dann könnte man von einem möglichen Ende präzise sprechen. Zur Beantwortung dieser Fragen beschreitet die Tagung nicht die bekannten Wege des Vergleichs zwischen den Wissenschaften, etwa die Suche nach einem gemeinsamen diskursiven bzw. kulturellen Raum, oder die Anwendung der einen Wissenschaft auf Gegenstände der anderen (Recht als Gegenstand der Literatur; Rechtsmethoden in der Literatur oder im literarischen Leben). In den Mittelpunkt soll vielmehr der Vergleich von Handlungen oder Konzepten in den beiden Wissenschaften rücken, d.h. der Applikationen oder Aktualisierungen von Rechtsnormen respektive einer literarischen Materialität in der Auslegung – mithin Praktiken des Verstehens. Die Praxis gilt als Probierstein der Tagung. Die leitende Reflexion wird die jeweilige Eigenart der begrifflichen Reflexion prüfen: Der Verdacht besteht, dass Begriffe wie ›Interpretation‹, ›Hermeneutik‹, ›Methode‹, ›Regel‹ oder ›Urteil‹, die beide Wissenschaften gebrauchen, sich als faux amis erweisen. Wie in einem Experiment sollen die jeweiligen Kompetenzen der Disziplinen füreinander, d.h. für werkinterne Lektüren respektive für lebensräumliche Umsetzungen erprobt werden, auch hinsichtlich der Formen, Interpretationsprozesse zu beenden.
Die Praktiken des Verstehens werden in folgenden Praxisfelder überprüft: Prozesse der Urteilsfindung bzw. (für Literatur) der Sinnkonstruktion; die Legitimation der normativen Voraussetzungen bzw. die im ästhetischen Urteil (hier das Wort im literarischen Sinn gebraucht) begründete ›Klassizität‹; Kontexte in Form von Paralipomena (Literaturwissenschaft) bzw. Gesetzesmaterialien (Rechtswissenschaft); Reflexionsformen und entsprechende Institutionen der Disziplinen (Theoriediskussion, Rechtsdogmatik). Diese Praxisfelder und die an konkreten Beispielen vollzogene Analysen philologischer bzw. juristischer Handlungen (Fallstudien) bestimmen das Programm des Workshops.
Convener
Contact
Participants
James Ferguson
Conant
Fellow
2008/2009
Universität Chicago
Jürgen Paul
Schwindt
Jürgen Paul Schwindt Universität Heidelberg
Denis
Thouard
Fellow
2007/2008
Université Charles de Gaulle - Lille 3
Christian Waldhoff
Humboldt-Universität zu Berlin
Nikolaus
Wegmann
Princeton University