Ausschreibung für den Mortier Next Generation Award 2025
Der Preis
Der Mortier Next Generation Award wird alle zwei Jahre vergeben. Mit dem Award werden Projekte von Künstler:innen unterstützt, die am Anfang ihrer Karriere stehen und außergewöhnliches Talent erkennen lassen. Der Award ist mit einem Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro dotiert.
Fellowship
Der Gewinn des Mortier Next Generation Awards ist mit einer mehrmonatigen Fellowship am Wissenschaftskolleg zu Berlin verbunden, das in jedem akademischen Jahr einer interdisziplinären Gruppe von Wissenschaftler:innen und Künstler:innen Aufenthalte anbietet. Die Ausgestaltung und die Organisation der Fellowships obliegen dem Wissenschaftskolleg.
Was wir fördern
Mit dem Mortier Next Generation Award wird ein Projekt im Sinne des Theater-Erneuerers und -Visionärs Gerard Mortier unterstützt. Seine Grundsätze und sein Selbstverständnis sind dargelegt in den Büchern Gerard Mortier, „Dramaturgie einer Leidenschaft“ und „Das Theater, das uns verändert“ (beide Bärenreiter/J.B. Metzler). Auf diese beiden Schriften wird ausdrücklich verwiesen.
Bewerbung
Zur Bewerbung um den Mortier Next Generation Award berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Einreichungsstichtag das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungen für den Mortier Next Generation Award 2025 können bis zum Freitag, 15. November 2024 ausschließlich per E-Mail an die Adresse mortier-awards(at)gmx.at eingebracht werden. Alle Bewerbungen müssen eine Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation für die Verwirklichung des eingereichten Projekts enthalten. Diese Beschreibung soll den Umfang von 6.000 Zeichen nicht überschreiten. Fotos, Skizzen, Videos oder ähnliches Informationsmaterial können der Projektbeschreibung als Anhang angeschlossen werden (große Dateien bitte via WeTransfer). Die Entscheidung über die Vergabe des Awards wird von einer unabhängigen Jury im ersten Quartal 2025 getroffen.
Verwendung des Preisgeldes
Mit dem Preisgeld in Höhe von 30.000 Euro erhält der:die Preisträger:in die Möglichkeit, sein:ihr Projekt im Rahmen der Ruhrtriennale 2026 zur Aufführung zu bringen. Der:die Preisträger:in ist verpflichtet, das Preisgeld ausschließlich für die Entwicklung und Inszenierung des Projekts einzusetzen.
Der von der Jury zugesprochene Betrag in Höhe von 30.000 Euro ist für das eingereichte Projekt zweckgebunden. Der:die Leistungsempfänger:in verpflichtet sich, diesen Betrag ausschließlich für das in der Einreichung beschriebene Projekt zu verwenden. Für den Fall der Nichtdurchführung des Projekts ist der:die Preisträger:in zur umgehenden Mitteilung an den Verein und zur Rückerstattung aller empfangenen Geldleistungen verpflichtet. Das gleiche gilt für den Fall einer wesentlichen Änderung des Projekts, sofern diese vom Vorstand des Vereins nicht schriftlich genehmigt worden ist. Der Verein ist berechtigt, bei Verletzung dieser Regeln, insbesondere bei Nichtdurchführung des Projekts, fehlender Berichterstattung oder nicht bewilligter Projektänderung bereits ausbezahlte Gelder von dem:der Leistungsempfänger:in zurückzufordern. Diese:r ist verpflichtet, nach Abschluss des Projekts einen schriftlichen Bericht über das Projekt einzureichen. Sämtliche mit dem Projekt zusammenhängende Steuern und Abgaben sind von dem:der Leistungsempfänger:in zu tragen.
Die Kultur Ruhr hat das Recht, das Projekt des:der Preisträger:in im Rahmen der Ruhrtriennale zur Aufführung zu bringen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der künstlerischen Gesamtverantwortung obliegt dem Intendanten der Ruhrtriennale, Ivo Van Hove, das Recht der künstlerischen Letztentscheidung und somit die Entscheidung darüber, ob das Projekt in der vorgeschlagenen Form aufgeführt werden wird. Sollte eine Aufführung bei der Ruhrtriennale wider Erwarten nicht zustandekommen, ist die:der Preisträger:in berechtigt, über sein:ihr Werk frei zu verfügen und Aufführungen an jedem beliebigen anderen Ort anzustreben und zu erlauben. In diesem Zusammenhang ist die Ruhrtriennale in den entsprechenden Credits zu nennen; die Details hierzu teilt die Kultur Ruhr GmbH rechtzeitig mit.