Individuelle Fellowships
Das Wissenschaftskolleg ist darum bemüht, für jeden Jahrgang eine Fellowgruppe zusammenzustellen, die als Einheit größer ist als die Summe ihrer einzelnen Mitglieder. Dazu lädt das Wissenschaftskolleg hervorragende Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen und aller Welt zu einem Forschungsjahr nach Berlin ein.
Fellowkandidaturen kommen auf zwei Wegen zustande: durch Selbstbewerbung und durch Vorschläge zur Berufung. Bewerbungen und Nominierungen können jederzeit eingereicht werden. Für die Selbstbewerbung steht eine elektronische Bewerbungsplattform zur Verfügung.
Idealerweise trägt eine Fellowship dazu bei, dass die Eingeladenen unerwartete Entdeckungen machen und durch die Kontakte mit den anderen Fellows und deren Vorhaben zu neuen Ideen und Einsichten angeregt werden. Dieses Ziel leitet die Auswahl.
Fellows sind frei in der Wahl ihrer Vorhaben für den Aufenthalt am Wissenschaftskolleg; es gibt keinerlei thematische Vorgaben. Die mit der Bewerbung vorgelegten Forschungsprojekte brauchen keinen direkten Berlin-Bezug aufzuweisen, aber sie müssen in Residenz durchzuführen sein.
Einige wenige Einladungen spricht das Wissenschaftskolleg auch an Künstlerinnen und Künstler aus (Musikerinnen und Musiker, Autorinnen und Autoren, Filmschaffende usw.); sie werden von Beraterinnen und Beratern (Senior Advisors) vorgeschlagen, die die Rektorin mit dieser Aufgabe betraut hat. Darüber hinaus kooperiert das Kolleg mit dem Verein Mortier Awards, der zweijährlich den mit einer Kurzzeitfellowship verbundenen Mortier Next Generation Award für Nachwuchstalente im Bereich des Musiktheaters auszeichnet. Herausgehobene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können ebenfalls eingeladen werden; die Initiative dazu liegt bei der Leitung des Wissenschaftskollegs.
Voraussetzungen
Intellektuelle Neugier, Interesse an fremden Disziplinen und Bereitschaft zum Gespräch auch jenseits des eigenen Fachinteresses sind entscheidende Voraussetzungen für einen fruchtbaren Fellowaufenthalt. Als ideale Kandidatinnen und Kandidaten für eine Fellowship werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erachtet, die Grundannahmen ihrer Disziplin reflektieren, theoretisch oder konzeptionell arbeiten. Dabei soll Kreativität nicht auf Kosten der Gründlichkeit erreicht werden – und umgekehrt.
Bewerbungen von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind willkommen. Es wird erwartet, dass sie mindestens eine Monografie veröffentlicht haben (dies gilt v. a. in den Geisteswissenschaften) oder mehrere Artikel in renommierten Zeitschriften platzieren konnten (Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften).
Lebenswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler am Beginn ihrer Karriere werden insbesondere im Rahmen des College for Life Sciences (CfLS) gefördert und können sich in diesem Rahmen in einem gesonderten Verfahren bewerben.
Die Promotion ist bei wissenschaftlich arbeitenden Fellows in der Regel erforderlich. Passive Kenntnisse des Englischen sind notwendig.
Die Fellows leben und arbeiten auf dem kleinen Campus des Wissenschaftskollegs im Grunewald, dazu gehört an Wochentagen auch eine gemeinsame Mahlzeit. Forschungen, die eine dauernde Abwesenheit erfordern (in Laboren, Archiven oder anderen Einrichtungen außerhalb Berlins), sind für eine Fellowship daher nicht geeignet.
Zur Arbeitsweise des Wissenschaftskollegs gehört es, die eingeladenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus ihren Routinen und ihrer gewohnten Umgebung herauszulösen und neuen Erfahrungen auszusetzen. Angehörige wissenschaftlicher Einrichtungen in Berlin werden daher nicht als Fellows berücksichtigt.
Bewerbungen sollten die folgenden Unterlagen umfassen:
ein aktuelles Curriculum Vitae samt Publikationsliste;
zwei Artikel jüngeren Datums (davon mindestens einer auf Englisch, der zweite möglichst auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch), die charakteristisch sind für die eigene Forschungsarbeit oder die zu dem geplanten Vorhaben in Beziehung stehen;
eine Beschreibung des für den Aufenthalt in Berlin vorgesehenen Projekts (drei bis fünf Seiten), wobei ein einleitender Abschnitt (max. 200 Worte) Lesern aus anderen Disziplinen die besondere Bedeutung des Vorhabens erläutern soll. Außerdem soll dargestellt werden, welche Vorarbeiten (state of the art) dazu schon existieren und wie das Projekt darüber hinausführen wird.
Bewerbungen können über die elektronische Plattform des Wissenschaftskollegs eingereicht werden.
Auswahlkriterien individuelle Fellowships
Jeder Kandidat und jede Kandidatin wird auf der Grundlage der individuellen Leistung bewertet. Bei der einzelnen Bewerbung geht es um die bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen, die Qualität des eingereichten Projektvorschlags und um die Fähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber zum multidisziplinären Gespräch.
Disziplinspezifische Bewertungskriterien sind für die Beurteilung des bisherigen wissenschaftlichen Werdegangs maßgeblich. In den Geisteswissenschaften und in allen Disziplinen, in denen die Monografie eine wichtige Rolle spielt, werden auch diese großen Veröffentlichungen intensiv begutachtet.
Die Beurteilungskriterien sind der jeweiligen Karrierestufe angepasst: Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und den Rechtswissenschaften spielt die Qualität der ersten großen Publikationen eine wichtige Rolle; bei den bereits etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern lautet die Frage in stärkerem Maße, wie prägend ihr Einfluss auf das jeweilige Fach ist oder gewesen ist. Hierbei wird auch die internationale Rezeption der bisherigen Forschungsarbeit berücksichtigt.
Unabhängig von der Karrierestufe wird das Projekt danach beurteilt, ob es neue Wege einzuschlagen versucht.
Der reflektierte Vorschlag neuer Thesen oder Theorieansätze wird gegenüber der Reproduktion und Anwendung von Theoriemoden begrüßt; dabei soll es immer auch Raum für Unzeitgemäßes geben.
Bei ansonsten gleicher Qualität einer Bewerbung wird dasjenige Arbeitsvorhaben bevorzugt, das sich noch am Anfang befindet und folglich von einer Phase der ergebnisoffenen Forschung noch in stärkerem Maße profitieren kann. Die Beschreibung des Forschungsvorhabens soll zugleich aber Anhaltspunkte liefern, wie und nach welchen Kriterien vorgegangen wird.
Da es im Interesse des Wissenschaftskollegs ist, eine intellektuell diverse Gruppe mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Disziplinen wie Wissenschaftskulturen zusammenzustellen, werden auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Ländern und Universitäten eingeladen, die nicht dieselbe internationale Sichtbarkeit besitzen wie die führenden „westlichen“ Wissenschaftsinstitutionen. Kriterium der Auswahl ist hier die Stellung der Bewerberin oder des Bewerbers in der nationalen Wissenschaftslandschaft.
Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, deren Bewerbung abgelehnt wurde, werden frühestens nach Ablauf von fünf Jahren erneut für eine Fellowship in Betracht gezogen, wenn sie sich wieder bewerben möchten.
Zweimalige Fellowships sind nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungen sollen über die elektronische Plattform des Wissenschaftskollegs eingereicht werden. In Ausnahmefällen können die Unterlagen auch im PDF-Format an admissions@wiko-berlin.de oder als Papierversion an die Postadresse des Kollegs geschickt werden.
Auswahlverfahren
Fellowkandidaturen kommen auf zwei Wegen zustande: durch Selbstbewerbung und durch Vorschläge zur Berufung. Bewerbungen und Nominierungen können jederzeit eingereicht werden. Für die Selbstbewerbung steht eine elektronische Bewerbungsplattform zur Verfügung.
Einmal monatlich berät die Rektorin die Kandidaturen satzungsgemäß mit den Permanent Fellows.
Der Wissenschaftliche Beirat tagt zweimal jährlich, im Mai und im November, diskutiert alle Kandidaturen und gibt Empfehlungen zur Einladung. Zur Beurteilung des fachlichen Profils werden auch externe Gutachten eingeholt, die dem wissenschaftlichen Beirat zu seinen Beratungen vorliegen.
Die Einladung erfolgt nach Abschluss dieser Beratungen durch die Rektorin.
Wesentlich für das Auswahlverfahren sind die vergleichende Abwägung und Bewertung der Kandidaturen entlang der disziplinspezifischen Auswahlkriterien und die Komposition des Fellowjahres.
Die qualitative Urteilsbildung umfasst die Berücksichtigung von Forschungsleistungen, die Bewertung des eingereichten Projekts nach Stringenz und Originalität sowie die sorgfältige Lektüre ausgewählter Publikationen.
Alle an der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten beteiligten Personen werden gebeten, eine mögliche Befangenheit im Entscheidungsprozess offenzulegen. Grundlage hierfür sind die 2018 verabschiedeten Befangenheitsregeln.
Befangenheitskriterien für die Auswahlarbeit des Wissenschaftskollegs