Anna Krüger Stiftung
Die Anna Krüger Stiftung verleiht „einen Anna Krüger Preis des Wissenschaftskollegs zu Berlin“ an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler, die oder der „ein hervorragendes Werk in einer guten und verständlichen Wissenschaftssprache geschrieben hat“ (Satzung). Die Stiftung will mit der Preisverleihung „zur Hebung der wissenschaftlichen Ausdrucksformen beitragen“ und „eine Wissenschaftsprosa (...), die auch von interessierten Laien verstanden wird“, auszeichnen.
Die Stifterin, Frau Professor Anna Krüger (1904-1991), lehrte Didaktik der Deutschen Literatur an der Pädagogischen Hochschule Weilburg an der Lahn und an der Universität Gießen. Sie trat mit Veröffentlichungen zu Jean Paul und zur Kinder- und Jugendbuchliteratur hervor. Frau Krüger hat ihr Vermögen der Anna Krüger Stiftung übertragen und das Wissenschaftskolleg zu Berlin zum Erben und Sitz der Stiftung bestimmt. Diese wurde im Jahre 1992 errichtet. Aus ihren Einkünften wird der Anna Krüger Preis verliehen (Preisgeld: Euro 20.000).
Die Stiftung wird von einem Kuratorium geleitet, dem neben Rektorin und Permanent Fellows des Wissenschaftskollegs z. Zt. Frau Dr. Susanne Schüssler, Leiterin des Verlags Klaus Wagenbach, und Dr. Stephan Schlak, Chefredakteur der Zeitschrift für Ideengeschichte, angehören.
Die ersten neuen Preise gingen an:
- Prof. Dr. Jens Reich, Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in Berlin Buch (1993)
- Dr. phil. habil. Ulrich Raulff, Privatdozent an der Humboldt-Universität Berlin und Direktor des Schiller Nationalmuseums/Deutsches Literaturarchiv, Marbach (1996)
- Prof. Dr. Karl Schlögel, Frankfurt an der Oder, Historiker und Publizist (1999)
- Prof. Dr. Jürgen Osterhammel, Historiker an der Universität Konstanz (2001)
- Prof. emer. Dr. Wolfgang Wieser, Zoologe an der Universität Innsbruck (2005)
- Prof. Dr. Martin von Koppenfels, Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft an der Universität Bielefeld (2009)
- Prof. Dr. Albrecht Wellmer, Philosoph an der Freien Universität Berlin (2011)
- Prof. Dr. Martin Mulsow, Historiker und Philosoph an der Universität Erfurt (2014)
- Prof. Dr. Hedwig Richter, Historikerin an der Universität der Bundeswehr München (2020)
Aus Mitteln der Stiftung wird neben dem Preis in unregelmäßigen Abständen ein Stipendium der Anna Krüger Stiftung an Schriftsteller oder Wissenschaftler verliehen, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen oder persönlichen Lage befinden.
Die Träger des Preises wie auch des Stipendiums werden vom Kuratorium der Stiftung nominiert. Es besteht keine Möglichkeit der Selbstbewerbung.
Satzung der Anna Krüger Stiftung
Frau Professor Dr. Anna Krüger hat das Wissenschaftskolleg zu Berlin – Institute for Advanced Study Berlin – e. V. mit der Auflage zum Erben eingesetzt, das Vermögen in die Anna Krüger Stiftung zu überführen. Sie hat mich, Dr. Joachim Nettelbeck, als Sekretär des Wissenschaftskollegs zum Testamentsvollstrecker eingesetzt. Auf der Grundlage des Testaments und der von Frau Professor Krüger genehmigten Stiftungsurkunde vom gleichen Tage wird hiermit die Anna Krüger Stiftung mit der folgenden Satzung errichtet:
§ 1
Name, Rechtsform
(1) Das Wissenschaftskolleg zu Berlin errichtet eine Stiftung unter dem Namen
Anna Krüger Stiftung
(2) Die Stiftung hat ihren Sitz beim Wissenschaftskolleg zu Berlin. Die Genehmigung der Stiftungsgründung zur Erlangung der Rechtsfähigkeit soll nur beantragt werden, wenn es das Kuratorium der Stiftung bei Gründung der Stiftung oder später für zweckmäßig erachtet.
§2
Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung soll alle zwei Jahre einen
"Anna Krüger Preis des Wissenschaftskollegs zu Berlin"
an einen Wissenschaftler verleihen, der ein hervorragendes Werk in einer guten und verständlichen Wissenschaftssprache geschrieben hat. Die Stiftung soll mit der Preisverleihung zur Hebung der wissenschaftlichen Ausdrucksform beitragen und den Verfasser für eine Wissenschaftsprosa belohnen, die auch von interessierten Laien verstanden wird.
(2) Die Stiftung kann daneben, soweit es die Erträge erlauben, Schriftsteller oder Wissenschaftler, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen oder persönlichen Lage befinden, bei ihrer Arbeit unterstützen.
(3) Zur Erreichung des Stiftungszweckes sollen die Erträge des Stiftungsvermögens eingesetzt werden.(4) Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne § 52 Abs. 1 und 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur). Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Niemand darf aus Mitteln der Stiftung Gewinnanteile oder sonstige nicht-satzungsgemäße Zuwendungen erhalten. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus dem Reinvermögen des Nachlasses von Frau Professor Anna Krüger. Es ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
§ 4
Verleihung des Anna Krüger Preises
(1) Die Preisverleihung soll nach Möglichkeit mit einer Feierstunde im Wissenschaftskolleg zu Berlin verbunden werden. Die Veranstaltung soll sich aber nicht auf die Übergabe eines Geldgeschenkes mit Würdigung des Preisträgers beschränken. Der Preisträger soll vielmehr mindestens einen wissenschaftlichen Vortrag am Wissenschaftskolleg zu Berlin halten, nach Möglichkeit aber während eines Aufenthaltes von etwa drei Wochen etwa drei Vorlesungen halten. Die Vorlesungen werden als "Anna Krüger Vorlesungen" angekündigt.
(2) Das Kuratorium der Stiftung stimmt das Verfahren der Preisverleihung und der Vorlesungen mit dem Preisträger ab.
(3) In Ausnahmefällen kann das Kuratorium vom in den vorstehenden Absätzen bestimmten Verfahren abweichen, z. B. wenn dem Preisträger aus Gesundheitsgründen oder wegen der damit verbundenen Kosten eine Reise nach Berlin oder ein längerer Aufenthalt am Wissenschaftskolleg zu Berlin nicht zugemutet werden kann.
§ 5
Verwaltung der Stiftung
(1) Die Stiftung wird von einem Kuratorium verwaltet, das aus den Ständigen Mitgliedern des Wissenschaftskollegs und aus zwei weiteren, von den Ständigen Mitgliedern gewählten Personen besteht. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. In Ausnahmefällen ist eine Wiederwahl zulässig.
(2) Den Vorsitz im Kuratorium führt der Rektor des Wissenschaftskollegs zu Berlin. Seine Entscheidungen trifft das Kuratorium mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(3) Das Kuratorium kann einen Ausschuss einsetzen, der die Entscheidung über die Verleihung des Anna-Krüger-Preises vorbereitet. Dem Ausschuss können auch externe Mitglieder angehören. Der Rektor ist Vorsitzender des Ausschusses.
(4) Mit der Verwaltung des Stiftungsvermögens, insbesondere der Verwahrung des Geldvermögens, kann das Kuratorium einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar beauftragen. Dieser hat Geld und Wertpapiere auf einem Anderkonto zu verwahren und berät das Kuratorium in allen Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit Beschlüssen über die Verwendung des Stiftungsvermögens oder der Stiftungserträge. Er legt die Jahresabrechnung und die Vermögensübersicht vor.
§ 6
Änderungen der Satzung, Auflösung
(1) Das Kuratorium beschließt auch über Änderungen der Satzung, die Aufhebung der Stiftung oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung. Solche Beschlüsse haben den Willen von Frau Professor Krüger tunlichst zu berücksichtigen, sind jedoch auch ohne wesentliche Änderung der Verhältnisse zulässig.
(2) Bei Auflösung der Stiftung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt ihr Vermögen an den eingetragenen Verein "Wissenschaftskolleg zu Berlin", der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Berlin, den 31. Januar 1992
lt. Beschluss im März 1999 geändert
lt. Beschluss am 26. Januar 2005 geändert
lt. Beschluss im Juli 2008 geändert