Mahendra Pal Singh, LL.D.
Professor der Rechtswissenschaft
Universität Delhi
Geboren 1940 in Meerut, Indien
Studium der Rechtswissenschaft an der Agra University, Indien, Lucknow University, Indien, und der Columbia University, New York
Arbeitsvorhaben
Menschenrechte und Minderheitenschutz: eine vergleichende Studie mit Bezug auf Indien
The project examines human rights and the protection of minorities in India from a comparative perspective. The comparison will take account of the universality of human rights and minority issues. But the main focus of comparison will be on European developments, which along with national arrangements for the protection of human rights and minorities also provide for international or supranational structures and instruments through the European Convention of Human Rights and the European Union. The comparison seeks to learn from each other's experience so as to strengthen the process of realising human rights and safeguarding the interests of minorities everywhere. Though the subject matter of the project is multidimensional and multidisciplinary, it will be executed within the discipline of law.Remarks for Other Fellows
Dear Fellows, as I read our list for the year 2002/2003, I find myself in a highly distinguished company of scholars from diverse disciplines and lands. The disciplines range from religion to mathematics to literature to archeology to fine arts to music to law and the lands range from Russia to the United States to Senegal to India. Barring a few exceptions, we Fellows represent as many disciplines and lands as our number. The very idea of being in such a company and working together for one academic year thrills. Although we are all expected to be specialists in our respective disciplines and to work on our individual projects, our specialisation and engagement with our projects should not come in the way of our interaction with one another. Such interaction need not necessarily concern our disciplines and projects. Transcending them, it could engage us in issues about the values we are knowingly or unknowingly trying to create, sustain and uphold in our lives and the society around us through our engagement in our respective disciplines and projects. Definitely, each one of us in his or her own way is engaged in making the world better than it presently is. I am sure our interactions will help us in reassessing and clarifying our broad and ultimate goals. These interactions should also reassure us of our and our work's relevance to society, so that we continue our engagement with greater vigour and determination. I look forward to spending a purposeful and happy time together at the Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Recommended Reading
Singh, Mahendra Pal. German Administrative Law in Common Law Perspective. Berlin, New York: Springer, 1985, 2nd ed. 2001.
-. Comparative Constitutional Law: Festschrift in Honour of Professor P. K. Tripathi. Lucknow, India: Eastern Book, 1989.
-. V. N. Shukla's Constitution of India. Lucknow, India: Eastern Book, 1950, 10th ed., 2001.
Kolloquium, 08.04.2003
Menschenrechte und Minderheiten im interkulturellen und politischen Vergleich
Menschenrechte und der Schutz von Minderheiten sind zwei mit einander verbundene Themen, die den internationalen Rechtsdiskurs wie auch den politischen Diskurs des letzten Jahrhunderts dominiert haben und immer noch dominieren. Der Diskurs hat sich entlang verschiedener Nebenthemen entfaltet, von denen manche eines der beiden Hauptthemen ausschließen, andere aber den beiden Hauptthemen zugeordnet werden können. Auch sind die beiden Hauptthemen im Thema der Menschenrechte vereint, denn - auch wenn man einer vollkommen entgegen-gesetzten Auffassung folgt - Fragen des Minderheitenschutzes sind immer auch Fragen des Menschenrechts. Aus Gründen, die ich im folgenden noch darlegen möchte, habe ich mit entschieden, diese beiden Themen nebeneinander zu erörtern. Mein Interesse an den Menschenrechten ist für Minderheiten nur auf einer abstrakten Ebene relevant, denn den ich möchte die Themen, die direkt mit der Problematik der Minderheiten zusammenhängen, in einer detaillierten Untersuchung des spezifischen Falls Indien diskutieren und dabei auch die Entwicklungen an anderen Orten berücksichtigen, insbesondere in Europa.
Obwohl Menschenrechte in weltweit verstandenen Begriffen ausgedrückt worden sind und ihre Universalität allgemein angenommen wird, sieht die Wirklichkeit jedoch ganz anders aus. In verschiedenen Teilen der Welt haben die Menschen unterschiedliche Auffassungen von den Menschenrechten und betrachten das derzeit weltweit herrschende Modell als vom Westen aufoktroyiert. Asien und Afrika sitzen nicht im selben historischen, kulturellen, ökonomischen und politischen Boot wie der Westen und stellen daher die Angemessenheit des derzeit gängigen Modells in Frage. Sie fordern ein Modell, das ihre Anliegen bezüglich der Menschenrechte vor dem Hintergrund ihrer vergangenen und gegenwärtigen Wirklichkeit berücksichtigt. Während es dem Westen und dem Rest der Welt scheint, dass die derzeitige Auffassung von den Menschenrechten ausschließlich dem Westen angehört und anderen Gesellschaften und Kulturen nicht bekannt ist, sind die nicht-westlichen Gesellschaften momentan auf der Suche nach einer Konzeption der Menschenrechte, die nicht nur ihrer eigene Erfahrung, sondern auch ihre religiösen Traditionen berücksichtigt. Ich habe ebenfalls die indische Tradition untersucht, von der man im allgemeinen sagt, sie basiere eher auf einer Vorstellung von den Pflichten des Einzelnen, und nicht von den individuellen Rechten. Gemeinsam mit anderen Gelehrten bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die indische Tradition nicht nur die Idee der Menschenrechte stützt, sondern aufgrund der im Dharma (der Lehre Buddhas) entfalteten Vorstellungen auch ein besseres Modell für ihre Universalität bietet.
Eine weitere Kontroverse in Bezug auf die Menschenrechte gilt der Kluft zwischen den bürgerlichen und politischen Rechten einerseits und den sozialen und ökonomischen Rechten andererseits. Der entwickelte Westen, insbesondere die Vereinigten Staaten, betrachten die sozialen und ökonomischen Rechte als eine Ausdehnung der Menschenrechte auf unzulässige Gebiete, während der Rest der sich entwickelnden und unterentwickelten Länder diese Rechte als sine qua non jeder sinnvollen Menschenrechtsagenda betrachtet. Der Platz des Individuums ist noch ein weiteres, ganz anderes Thema. Während das westliche Modell jedes Individuum als autonome Einheit betrachtet, das über Rechte verfügt, ohne die sozialen Konsequenzen zu berücksichtigen, stellen insbesondere die asiatischen und afrikanischen Modelle das Individuum in den gesellschaftlichen Kontext und weisen ihm eine Gruppen- oder soziale Identität zu, ohne die seine Rechte unvorstellbar und unrealisierbar bleiben.
Diese Überlegung führt uns zu den Minderheiten. Wenn jede Person ein autonomes Wesen ist, dann sind Minderheiten oder Mehrheiten tatsächlich kein Thema mehr: jeder ist ein Individuum und weder Teil einer Minderheit oder Mehrheit. Daher gibt es überhaupt keine Rechtfertigung für besondere Minderheitenrechte. Das seit dem zweiten Weltkrieg gängige Modell der Menschenrechte vertritt genau diese Auffassung des Minderheiten-problems. Doch diese Herangehensweise ist jenen Problemen nicht angemessen, denen ein Individuum als Mitglied einer Minderheit begegnet, denn deren bürgerliche und politische Rechte sind nicht die gleichen wie die der Mehrheit. Um seine Gleichheit auf der gleichen Ebene wie die eines Mitglieds einer Mehrheit sicherzustellen (oder zumindest eine Nicht-Diskriminierung), muss man diesem Individuum als Mitglied einer Minderheit eine besondere Rücksicht zukommen lassen. Obwohl dieses Thema aus verschiedenen Gründen höchst umstritten ist, hat sich dennoch einiges dahingehend bewegt, dass man die spezielle Position von Minderheiten in Gesellschaften erkennt. Das Ende des Kalten Krieges hat diese Bewegung beschleunigt, und ihr Einfluss ist sowohl weltweit als auch regional klar sichtbar geworden; die Entwicklungen in Europa sind jedoch am bemerkenswertesten.
Indien gehört zu den vielen Ländern, die jüngst mit der Minderheitenproblematik befasst haben. Obwohl Indien als Beispiel für jene Länder herangezogen werden kann, die vergleichbare Probleme mit Minderheiten zu bewältigen haben, kann das Land nicht als perfektes Modell dienen. Ich versuche herauszufinden, ob Indien von anderen lernen kann, insbesondere von Europa, und vielleicht im Gegenzug etwas anderes zurück geben kann.
Publikationen aus der Fellowbibliothek
Singh, Mahendra Pal (2009)
Human rights in the Indian tradition : an alternative model
Singh, Mahendra Pal (New Delhi, 2008)
Human rights and basic needs : theory and practice
Singh, Mahendra Pal (Lucknow, 2001)
V. N. Shukla's constitution of India
Singh, Mahendra Pal (Berlin, 2001)
German administrative law in common law perspective Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht ; 149