Daniel Halberstam, J.D.
Eric Stein Collegiate Professor der Rechtswissenschaft und Direktor, European Legal Studies Program
The University of Michigan Law School
Born in 1966
Studied Mathematics and Psychology at Columbia University
and Law at Yale Law School
Arbeitsvorhaben
Die Struktur von Autorität
This comparative project examines the structure of public authority across a host of domains from federalism and separation of powers in domestic law to pluralism and fragmentation in global governance. The project seeks to explore several core claims. First, that conflict among multiple claims of authority is inherent in the idea of modern liberal governance - from domestic constitutional law to global governance. Second, that such conflict can spell order, insofar as it gives rise to a decentralized practice of contestation and accommodation among the various claims of authority. And third, that this pluralist practice of conflict and accommodation across these various domains takes place by reference to a common grammar of legitimacy, i. e., a common way of framing claims of authority and accommodation.Recommended Reading
Halberstam, Daniel. "Of Power and Responsibility: The Political Morality of Federal Systems." Virginia Law Review 732 (2004).
available at http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=531562
__. "Comparative Federalism and the Role of the Judiciary." In The Oxford Handbook of Law and Politics, edited by Keith Whittington, Daniel Kelemen, and Gregory Caldeira. Oxford: Oxford University Press, 2008.
__. "Constitutional Heterarchy: The Centrality of Conflict in the United States and Europe." In Ruling the World? Constitutionalism, International Law, and Global Government, edited by Jeff Dunoff and Joel Trachtman. Cambridge: Cambridge University Press (forthcoming).
available at http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1147769
Kolloquium, 16.03.2010
Pluralismus im Verfassungsrecht: Nationale, Supranationale und globale Steuerung ("governance")
Die Entstehung der europäischen Union und die zunehmende Dichte globaler Steuerungssysteme ("governance regimes") wirft Fragen nach dem Wesen der Rechtsautorität innerhalb und zwischen diesen Systemen auf - und zwischen diesen Systemen und der traditionellen Einheit moderner Steuerung: dem Staat. Eine zentrale Debatte befasst sich mit der Relevanz des Verfassungsrechts; dieses gilt als epistemisches Paradigma dafür, wie diese Systeme funktionieren oder wie sie miteinander oder dem Staat interagieren. Einfach ausgedrückt wird damit gefragt, ob die EU, die UNO oder die WTO "konstitutionell" sind oder werden sollten - im dem Sinne, dass zentrale Rechtsakteure und Rechtsnormen gegenüber dem örtlich geltenden Recht und der lokalen Politik Vorrang erhalten; oder ob diese Systeme lockere Systeme sind (und bleiben sollten), in denen das Verhältnis zwischen den verschiedenen Rechtsakteuren und Rechtssystemen weniger reguliert bleibt und Recht und Politik sich eher auf Augenhöhe begegnen.
Es gibt zwei Antworten auf diese Frage: eine lokale und eine globale. Die lokale Antwort begründet alle Rechtsautorität im Staat. Nach dieser Auffassung existiert "Recht" jenseits des Staates nur, weil es den politischen Interessen der Staaten dient; und in dem Maße, in dem es das nicht tut, wird ein solches Recht entweder verändert oder muss (?) nicht befolgt werden. Auf eher einfache Art sind diese Argumente von Verfassungsrechtlern wie Eric Posner und Jack Goldsmith vorgebracht worden, bei Andrew Moravcsik basieren sie auf einer Theorie internationaler Beziehungen. Doch die Grundidee ist dieselbe: Aller Konstitutionalismus ist lokal. Die andere Antwort legt das Fundament für die Autorität des Rechts auf globaler Ebene. Auf der Grundlage Kantscher Prämissen (etwa bei Pogge, Tomuschat, Habermas) werden Staaten - einfach ausgedrückt - als Akteure in einem global geordneten System verstanden, mit dem Ziel der Verwirklichung universaler Menschenrechte, wie sie von der "internationalen Gemeinschaft" definiert werden. Andere, wie der britische Politikwissenschaftler David Held, sind in ihren philosophischen Grundlagen eher sehr allgemein, doch auch sie sehen eine globale Hierarchie, in der nationale, regionale und lokale "Souveränitäten" einem "allumfassenden rechtlichen Rahmen untergeordnet" sind. Kurz: nach dieser Auffassung kann der einzig wahre Konstitutionalismus nur ein globaler sein.
Wie Sie sich wahrscheinlich denken können, möchte ich vor diesem Hintergrund Platz für eine dritte Auffassung schaffen, nämlich für den Pluralismus im Verfassungsrecht. Und tatsächlich hat eine kleine Gruppe von Rechtswissenschaftlern (zu der auch ich gehöre) angefangen, die Möglichkeiten eines pluralistischen Ansatzes auszuloten, denn sonst bleibt das Problem im Dilemma des lokalen vs. globalen Konstitutionalismus stecken. Bei diesem Ansatz geht man explizit nicht von der Hierarchie der verschiedenen Akteure und Systeme aus und sucht die Lösung für diese Situation nicht darin, dass man zugunsten der lokalen oder globalen Autorität argumentiert.
Das Projekt, das ich in meinem Vortrag erörtern will, baut auf diesen Bemühungen auf; dabei integriere ich die Idee des Pluralismus in unser Kernverständnis vom Verfassungsrecht - sogar in traditionelle, auf dem Staat basierende Modelle. In meinem Projekt werden Elemente des Pluralismus etwa in den USA untersucht und diese mit pluralistischen Elementen verglichen, wie wir sie z. B. in der EU finden, in der Beziehung zwischen der UNO und verschiedenen Menschenrechtssystemen oder im Verhältnis zwischen der UNO, der EU und einem Mitgliedsstaat. Die Idee dahinter ist Folgende: Uns fehlt sehr viel öfter, als wir im Allgemeinen annehmen, ein letzter Schiedsrichter mit der entsprechenden Rechtsautorität, oder anders ausgedrückt, wir finden vielfältige und konfligierende Ansprüche an eine letzte Rechtsautorität vor und haben keine umfassende Hierarchie, um diese Ansprüche auszuhandeln und zu befriedigen. Ich möchte zeigen, dass diese Vielfältigkeit der Ansprüche nicht ins Chaos, sondern zu einem dezentralen Ausgleich auf Gegenseitigkeit geführt hat, der auf den Werten des Konstitutionalismus beruht. Vielleicht ist das genau so, wie es auch sein sollte. Ich vertrete dabei die These, dass der Pluralismus in der Idee des Konstitutionalismus in seiner radikalsten Form bereits enthalten ist.
Publikationen aus der Fellowbibliothek
Halberstam, Daniel (Cheltenham, UK [u.a.], 2017)
The promise of comparative administrative law : a constitutional perspective on independent agencies
Halberstam, Daniel (2012)
Halberstam, Daniel (2011)
Pluralism in constitutional law : national, supranational, and global governance
Halberstam, Daniel (2004)
Of power and responsibility : the political morality of federal systems