Open Access und elektronisches Publizieren
Berliner Erklärung zum Open Access
Das Wissenschaftskolleg hat die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterschrieben. Ziel der Open-Access-Initiative ist es, wissenschaftliche Literatur für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos im Internet zugänglich zu machen.
Zur Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
Grüner und goldener Weg
Grundsätzlich werden zwei Wege des Open Access unterschieden: Als "Grüner Weg" wird die Zweitveröffentlichung einer Publikation in einem institutionellen oder fachlichen Repositorium bezeichnet. Als "Goldener Weg" wird bezeichnet, dass bereits die Originalpublikation mit Open Access veröffentlicht wurde - in einer Open Access-Zeitschrift oder als einzelner Open Access-Artikel in einer lizenzpflichtigen Zeitschrift.
Weitere Informationen zum Open Access
Finanzierung
Die Finanzierung von Veröffentlichungen in Open-Access-Verlagen erfolgt meistens über Publikationsgebühren, die von den Autoren (Author Fees) oder durch deren Institution (Institutional Fees) bezahlt werden. Zahlreiche Institutionen und Wissenschaftsgemeinschaften stellen zu diesem Zweck eigene Publikationsfonds bereit. Bei dem "Community Fee"-Modell wird die Finanzierung gemeinschaftlich durch das wissenschaftliche Netzwerk eines Fachgebiets getragen, deren Mitglieder gleichzeitig AutorInnen und LeserInnen sind. Ein Beispiel dafür ist die Zeitschrift Documenta Mathematica, deren geringe Publikationskosten von der Deutschen Mathematikervereinigung gezahlt werden. Ein vergleichbares Konsortialmodell innerhalb einer Fachcommunity vertritt das Sponsoring Consortium for Open Access Publishing in Particle Physics (SCOAP3), ein Zusammenschluss aus Forschungseinrichtungen, Fachgesellschaften und Bibliotheken, das die schrittweise Überführung der wichtigsten Zeitschriften im Bereich der Teilchenphysik hin zu Open-Access-Zeitschriften zum Ziel hat. Auch kommerzielle Verlage ermöglichen zunehmend, Publikationen open access zu stellen. Hier fallen jedoch meist doppelte Gebühren an, da neben den Publikationsgebühren weiterhin die Abonnementgebühren für gedruckte Ausgaben anfallen. Aufgrund von rapide ansteigenden Lizenz- und Publikationskosten großer wissenschaftlicher Verlage, hat sich im Jahr 2011 die Initiative "The Cost of Knowledge" gegen die Doppelfinanzierung gewandt.
Kostenfreie Publikation in Repositorien
Im Kontext von Open Access bezeichnet der Begriff „Repositorium“ Datenbanken, die Publikationen und Forschungsdaten langfristig und mit festem Link (persistent identifier) der Öffentlichkeit kostenfrei elektronisch zugänglich machen. Man unterscheidet institutionelle von thematisch orientierten Repositorien (institutional/subject repositories). In institutionellen Repositorien machen wissenschaftliche Einrichtungen die Publikationen ihrer Mitarbeiter zugänglich. Thematische Repositorien beziehen ihre Inhalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum im jeweiligen Repositorium abgedeckten Themenfeld arbeiten, und sind damit Foren von einzelnen Wissenschaftsdisziplinen.
Zum Directory of Open Access Repositories
Rechtliche Rahmenbedingungen
Autorinnen und Autoren, die ihre Arbeiten Open Access verfügbar machen wollen, sollten einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Beim Publizieren einer wissenschaftlichen Arbeit werden die Nutzungsrechte für die Publikation mit dem Verlag geregelt. Dabei treffen die Autoren/innen oft urheberrechtliche Vereinbarungen, beispielsweise in der Form eines Verlagsvertrags (Copyright Transfer Agreement, Licence to Publish). Zentral ist, dass sie selbst über das Recht zur Onlineverwertung ihrer Dokumente verfügen, was vor allem in den Fällen, in denen eine Arbeit bereits in einem konventionellen Verlag erschienen ist, nicht zwingend gegeben ist. Sie können erwägen, dem Verlagsvertrag einen Zusatz beizufügen, um sich das einfache Nutzungsrecht für die Onlinenutzung auf einem Non-Profit-Dokumentenserver vorzubehalten. Verschiedene Wissenschaftsorganisationen bieten hierfür Vertragszusätze zum Download zur Verfügung. Kommt eine entsprechende Einigung mit dem Verlag nicht zustande, muss individuell geprüft werden, inwieweit die Veröffentlichung des begutachteten Manuskriptes oder des eingereichten Manuskriptes möglich ist.
Zum Autoren-Addendum des SPARC-Konsortiums
Zum Autoren-Addendum der Europäischen Kommission
Verwendung von Lizenzen für OA-Publikationen
Lizenzen sind Musterverträge. Mit ihnen werden der Öffentlichkeit Rechte zur Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes übertragen.
Durch die Veröffentlichung eines Werkes ohne explizite Nutzungsrechtübertragung wird die Öffentlichkeit lediglich zu einer stark eingeschränkten Nutzung des Werkes autorisiert. Die Nutzer sind dann auf den Handlungsspielraum beschränkt, den das nationale Urheberrecht am Ort der Nutzung einräumt. Sollen den Nutzern mehr Nutzungsrechte eingeräumt werden, ist eine explizite Übertragung notwendig. Dies kann in pauschalierter Weise mit Hilfe der von der Organisation Creative Commons bereit gestellten gleichnamigen Lizenzen erfolgen. Die Nutzung der Creative Commons-Lizenzen ist einfach. Es reicht z. B. aus, auf die Titelseite oder in die Fußzeile eines Textes das passende Lizenz-Icon einzusetzen. Es ist zu beachten, dass die Vergabe einer Creative Commons-Lizenz daran gebunden ist, dass die Urheber, welche die Lizenz vergeben möchten, ihre Nutzungsrechte nicht zuvor ausschließlich (exklusiv) z.B. an einen Verlag übertragen haben. Durch CC-Lizenzen werden lediglich einfache Nutzungsrechte übertragen. Je weniger Restriktionen eine Lizenz enthält, desto besser kann das lizenzierte Werk verbreitet und genutzt werden. Dies wirkt sich besonders deutlich aus, wenn Werke mit unterschiedlichen Lizenzen in einem neuen Werk zusammen gestellt werden. In diesem Fall können sich Restriktionen, die ein Werk betreffen, auf die gesamte Sammlung auswirken.