Urheberrecht
Kopieren & Scannen
Das deutsche Urheberrecht wurde mit dem Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz, das am 1. März 2018 in Kraft trat, überarbeitet.
Für wissenschaftliche Zwecke dürfen Sie aus dem Bibliotheksbestand Werke grundsätzlich in Teilen speichern, kopieren und scannen.
Im einzelnen bedeutet dies:
- Einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften, Werke geringen Umfangs (Richtwert etwa 25 Seiten) sowie vergriffene Werke dürfen in ihrem vollen Umfang vervielfältigt werden.
- Aus Büchern dürfen bis zu 10% des Gesamtwerks je Sitzung vervielfältigt werden. Über mehrere Sitzungen hinweg sind Ihnen bis zu 75% des Werks für die eigenen Forschungszwecke erlaubt. Bibliotheken dürfen nur maximal 10% des Gesamtwerks an Sie übermitteln. Sollten Sie also einen größeren Umfang benötigen, müssen Sie selbst tätig werden.
- Grundsätzlich ausgenommen von diesen Regelungen sind Zeitungen. Hier sind Vervielfältigungen kategorisch ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir Ihnen keine Beiträge aus Zeitungen beschaffen können, die wir nicht als Printexemplar vorrätig haben.
- Wir dürfen Ihnen die Bestände der Bibliothek nur vor Ort zugänglich machen, das schließt aber Ihre Büros und Wohnungen auf dem Campus des Wissenschaftskollegs mit ein.
Text des UrhWissG (relevant §60)
Bilder
Auch wenn Bilder kostenfrei und auf den ersten Blick ohne Lizenzen online zu finden sind, sind sie doch in den allermeisten Fälle urheberrechtlich geschützt.
In einem wissenschaftlichen Werk dürfen Bilder nur dann verwendet werden, wenn diese der Erläuterung des Inhalts dienen und gelten daher als Zitat. Zur reinen Illustration oder Unterhaltung dürfen sie nicht genutzt werden. Wie bei anderen Quellen auch muss der Name des Urhebers und ein Verweis auf den Ursprung gegeben werden. Wenn nicht zum Beispiel von einer Creative Commons Lizenz erlaubt, darf das Bild nicht verändert werden.
Wenn sie geeignetes Bildmaterial suchen, das eindeutig lizensiert ist, empfiehlt es sich, zunächst mit der Creative Commons Suche zu beginnen.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie ein Bild für Ihren Vortrag oder Ihre Publikation nutzen dürfen, wenden Sie sich gerne an uns. Wir fertigen Ihnen auch gerne hochauflösende Scans aus wissenschaftlichen Publikationen an.